Viele Leute machen sich schon zu ihren Lebzeiten Gedanken darüber, wie Sie gerne beerdigt werden möchten. Die Vielzahl der Verstorbenen hat sich allerdings mit diesem Thema nie auseinandergesetzt, da Sie keinen Gedanken an den Tod verschwenden wollten. Also bleibt es meistens bei den Hinterbliebenen, welche Art der Beisetzung angemessen ist. Eine Alternative zur normalen Erdbestattung wäre hier die Feuerbestattung und somit die Asche des Verstorbenen einem Urnengrab beizugeben.
Inhaltsverzeichnis
Feuerbestattung Ablauf
Zunächst sollten Sie sich mit dem Beerdigungsunternehmen zusammensetzen, damit dieser Sie in Fragen einer Feuerbestattung berät. Das ist notwendig, da bei dem Ablauf einer Feuerbestattung nicht alle Särge Verwendung finden. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Sarg an sich, die festgelegten Emissionen nicht überschreitet. Ebenso geht es hier um die Sargausstattung, die ebenfalls einer Emissionsbewertung unterliegt.
Sollten Sie bei einem Unfall oder sonstigen Todesfällen, zwei zu beklagende haben und diese gleichzeitig einäschern lassen wollen, müssen Sie dem Bestattungsinstitut das sagen. In den meisten Krematorien sind die Öfen so konstruiert, dass diese nur einen Sarg fassen. Also müssen hier zwei Öfen für die Einäscherung genutzt werden. So kann keine Asche von fremden Personen mit der Asche Ihrer Angehörigen vermischt werden.
Da die Verbrennung bei einer Temperatur von 1.200 °C erfolgt, bleibt von dem Verstorbenen nicht viel übrig. Die wenige Asche, die übrig bleibt, wird nach dem Verbrennen in die Urne gefüllt und danach fest verschlossen. Danach wird die Urne in eine, von den Hinterbliebenen, ausgewählte Schmuckurne oder auch Überurne genannt, gesetzt und kann somit auf dem Friedhof in einem Urnengrab beigesetzt werden. Da in Deutschland ein Friedhofzwang besteht, können Sie die Asche nicht mit nach Hause nehmen.
Kosten einer Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung bekommen die Hinterbliebenen in der Regel eine Sammelrechnung, in der die verschiedenen Institute ihre Kosten aufgelistet haben. Hierzu zählt das Bestattungsunternehmen, das Krematorium und der Friedhof oder der Bestatter, der eine Seebestattung ausführt. Haben Sie Blumengebinde oder gar Kränze für die Urnenbeisetzung geordert, müssen Sie diese in der jeweiligen Gärtnerei bezahlen. Es können weitere Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie einen Redner bestellt haben oder wenn Sie die Trauerhalle nutzen möchten.
So sind auch einige gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, die bei einer Feuerbestattung vorgegeben sind. Darum brauchen Sie sich als Hinterbliebener allerdings nicht zu kümmern, da dieses alles schon vom Beerdigungsunternehmen in die Wege geleitet wird. Da eine Urnenbeerdigung zwar nicht so teuer werden wird, wie eine normale Erdbestattung, müssen Sie aber dennoch eine größere Summe dafür zahlen. Es kommt immer auf den Umfang einer Urnenbestattung an, der sich auf die Urnenbestattungskosten niederschlägt. Hier sollten Sie sich genau informieren, welcher der Bestatter den größten Umfang an Leistungen besitzt und doch die niedrigsten Kosten veranschlagt. So haben im Jahr 2014 die Kosten einer Feuerbestattung bei ca. 980,- Euro gelegen. Wobei hier noch nicht einmal die Kosten für das Urnengrab und andere Kosten aufgerechnet wurden.
Urnenbestattung- Kosten
Die Kosten für eine Urnenbestattung ergeben sich aus den Kosten für das Krematorium, dem Bestatter, dem Sarg, der Urne und sonstige Kosten, wie Ämter und Stadtverwaltung. Alleine schon das Krematorium veranschlagt hier einen Einäscherungspreis von etwas mehr als 300 Euro. Dazu kommen die Kosten vom Bestattungsunternehmen von nahezu 980 Euro und die Kosten für die Urne, die bei 50 Euro aufsteigend losgehen. Das sind allerdings einfache Kunststoffurnen. Wollen Sie für den Verstorbenen eine hochwertige Urne, müssen Sie tief in die Tasche greifen, wobei der Preis bis in mehrere Hundert Euro gehen kann. Weitere Kosten fallen hier vom Friedhof an, dabei spielt es eine Rolle, ob Sie eine Urnenstehle oder ein Urnengrab haben möchten. Die Preise sind von Stadt zu Stadt verschieden und können deshalb hier nicht genau angegeben werden. Auch die Verwaltung der Stadt stellt Ihnen eine Rechnung für die Verwaltungsarbeit. Auch diese Kosten sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Feuerbestattung- Kosten und Urnenbestattung
Die Kosten für eine Feuerbestattung und einer späteren Urnenbestattung sind aber gegenüber einer normalen Erdbestattung immer noch günstiger. Die Kosten fangen schon beim Sarg für die Erdbestattung an. Da dieser Sarg völlig anders konstruiert und aufgebaut werden muss, als der Sarg bei einer Feuerbestattung, ist ein Sarg für die Erdbestattung auch wesentlich teurer. Dieser muss stabiler sein, da hier reichlich Erde auf den Sarg geschüttet werden muss. Eine normale Erdbestattung muss eine größere Grabstelle aufweisen, als ein Urnengrab. Das lässt sich die Stadt, also Eigentümer des Friedhofs natürlich bestens zahlen. So können Sie fast mit dem doppelten an Kosten rechnen, was eine normale Urnenbestattung kosten würde.
Es sollte also immer eine genaue Preisauskunft eingeholt werden, da die Preise von Bestattungsunternehmen zu Bestattungsunternehmen auch noch erheblich differenzieren.
Die Feuerbestattung testamentarisch verankern
Wer sich bereits zu Lebzeiten fest für eine Feuerbestattung entschieden hat, der sollte dies möglichst testamentarisch verankern. Hierbei wird eine entsprechende Klausel im Testament eingefügt, die, je nachdem wie detailiert die Bestattung geplant wurde, durchaus etwas umfangreicher ausfallen kann. Bei einer Feuerbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man sich hier natürlich für die klassische Variante entschieden, eine reguläre Urnenbeisetzung auf dem Friedhof in einem sogenannten Urnengrab. Daneben kann in einigen Teilen Deutschlands auch die Beisetzung in einer Urnenwand gewählt werden. Wer seinen Angehörigen die Arbeit einer Grabpflege nicht zumuten möchte, der kann sich auch anonym verbrennen lassen. In diesem Fall gibt es kein spezifisches Grab, die Hinterbliebenen müssen sich also im Nachhinein um nichts kümmern.
Wer nun alle diese Punkte detailiert in seinem Testament verankern möchte, der nimmt auf diese Weise zum einen seinen Angehörigen die Schwierigkeit einer Entscheidungsfindung, zum anderen jedoch kann sich so jeder sicher sein, dass seine eigenen Wünsche für die Beisetzung auch Anwendung finden. Ist nichts testamentarisch festgelegt, so kann es sein, dass die Angehörigen nach dem Ableben ihre eigenen Entscheidungen treffen in dem Maße wie sie es für richtig halten. Das muss nicht immer mit den eigentlichen Wünschen des Verstorbenen übereinstimmen. Wer also hier auf Nummer sicher gehen möchte, der beschäftigt sich bereits zu Lebzeiten intensiv mit seiner eigenen Beerdigung und lässt dies alles im Detail testamentarisch festhalten. Nur so ist gewährleistet, dass alles nach den eigenen Wünschen abläuft.