Handschriftliches Berliner Testament schreiben

Wenn Sie Ihr Erbe nicht nach der gesetzlich im Erbrecht bestimmten Erbfolge verteilen möchten, haben Sie hierfür verschiedene Möglichkeiten. Die am weitest verbreitete und beliebteste Form ist ein handschriftliches Testament. Hierin legen Einzelpersonen wie auch Ehepaare die von ihnen verlangte Erbfolge fest.

Die Vorteile eines handschriftlichen Testaments

Ein handschriftliches Testament hat verschiedene Vorteile. Es kann jederzeit angefertigt werden. Die Anfertigung ist einfach und kostenlos, lediglich ein Stift und ein Blatt Papier werden benötigt. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht erforderlich. Zudem kann ein handschriftliches Testament vom Erblasser jederzeit geändert oder komplett ungültig und durch ein neues Testament oder die gesetzliche Erbfolge ersetzt werden. Auch das Hinzuziehen einer weiteren Person beim Verfassen eines handschriftlichen Verfassens eines Testaments ist nicht erforderlich. Somit können Sie hierbei Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse geheim halten, da Sie diese auf Wunsch mit niemandem teilen müssen. Allerdings müssen Sie natürlich dafür sorgen, dass das Testament nach Ihrem Ableben auch von den Erben gefunden werden kann.

Die Nachteile eines handschriftlichen Testaments

Den Vorteilen eines handschriftlichen Testaments stehen aber auch einige Nachteile gegenüber. Ein Nachteil ist definitiv, dass bei einem handschriftlichen Testament die Gefahr der Fälschung durch einen unzufriedenen Erben oder nicht berücksichtigte Personen latent vorhanden ist. Gefällt dem Finder des Testaments dessen Inhalt nicht, ist es theoretisch kein Problem, dieses verschwinden und damit die gesetzliche und für ihn gegebenenfalls günstigere Erbfolge greifen zu lassen. Eine Lösung für diese beiden Probleme ist die Verwahrung eines handschriftlichen Testaments bei dem ortsansässigen Amtsgericht.

Ein weiterer großer Nachteil kann sich ergeben, wenn das handschriftliche Testament nicht zweifelsfrei formuliert ist. Diese Gefahr ist durch die Abwesenheit kundiger Personen wie einem Rechtsanwalt oder einem Notar, die sich mit dem Verfassen von Testamenten auskennen, natürlich gegeben. Tritt dieser Fall ein, muss in diesem Falle eine notwendige gerichtliche Auslegung erfolgen. Hierbei können sich eine Erbverteilung und Erbfolgen ergeben, die der Verfasser des Testaments so eigentlich nicht angedacht hatte. Daher ist es wichtig, den Nachlass auch in einem handschriftlichen Testament eindeutig und zweifelsfrei zu regeln. Sollten Sie hiermit überfordert oder im Zweifel sein, hilft der Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Dieser berät Sie gerne bei der Verfassung eines sogenannten öffentlichen Testaments. Dieses ist allerdings mit Kosten verbunden. Dafür haben Sie die Sicherheit, dass das Testament eindeutig Ihren Willen für die Erbfolge und die Verteilung Ihres Erbes wiedergibt.

So verfassen Sie ein handschriftliches Testament

Das Verfassen eines handschriftlichen Testaments ist nur an wenige Grundlagen gebunden, da hierfür gesetzliche Formerleichterungen bestehen. Es muss auf jeden Fall ein Verfassungsdatum, den Ort und eine Unterschrift des Verfassers enthalten. Ehepaare können auch gemeinsam ein handschriftliches Berliner Testament erstellen. In diesem Fall müssen beide Ehepartner das Testament eigenhändig unterschreiben. Es reicht aber, wenn einer der Ehepartner das Testament verfasst und niederschreibt. Häufig kommt bei einem handschriftlichen Testament von Ehepaaren eine gegenseitige Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten mit anschließender Schlusserbenbestimmung vor.